Allgemeine Geschäftsbedingungen der arismo GmbH

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der arismo GmbH (Verkäufer) sind Grundlage für alle vom Verkäufer mit einem Unternehmer (Käufer) abgeschlossenen Kaufverträge.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt zwischen dem Käufer und der arismo GmbH mit Sitz in Deutschland, Wilhelmstr. 25 in 35392 Gießen, Ust.-ID-Nr.: 223015259, registriert beim Amtsgericht Gießen unter der Handelsregisternummer HRB 3053, zustande.

(2) Von der Verkäuferin in Werbeunterlagen beworbene Waren sind lediglich eine unverbindliche Einladung an Käufer, dem Verkäufer ein Kaufangebot zu unterbreiten. Der Käufer unterbreitet dem Verkäufer durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Bestellformulars ein verbindliches Kaufangebot. An dieses Angebot ist der Käufer 14 Tage gebunden. Die reine Entgegennahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer stellt noch keine Annahme dar. Nach Eingang der Bestellung des Käufers wird das Bestellformular durch den Verkäufer auf Vollständigkeit und der Standortort auf Tauglichkeit überprüft. Sind alle Voraussetzungen für den Vertragsschluss erfüllt, teilt der Verkäufer dem Käufer binnen 14 Tagen ab Eingang der Bestellung in Textform mit, ob er die Bestellung annimmt und der Kaufvertrag zustande gekommen ist (Auftragsbestätigung). Die Übermittlung der Rechnung erfolgt per E-Mail oder postalisch.

(3) Für die Abwicklung der Bestellung sowie die Kontaktaufnahme erfolgt die Kommunikation in der Regel per E-Mail. Der Käufer muss sicherstellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellte E-Mailadresse aktuell ist und die vom Verkäufer an diese Adresse versandten E-Mails empfangen werden können. Über eine Änderung der E-Mailadresse ist der Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren. Sofern der Käufer SPAM-Filter im Einsatz hat, muss er sicherstellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

§ 3 Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Warenverfügbarkeit

(1) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Käufer spezifizierten und in der Bestellung und Auftragsbestätigung genannten Waren und Dienstleistungen. Fehler und Irrtümer in der Auftragsbestätigung bleiben vorbehalten und sind vom Käufer unverzüglich zu rügen.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, die von ihm geschuldet sind.

(3) Produktbeschreibungen und Abbildungen geben die Produkte unter Umständen ungenau wieder; aus technischen Gründen können insbesondere Farben abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so genau wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.

(4) Sind zum Zeitpunkt der Annahme die ausgewählten Produkte nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Käufer dies unverzüglich unter Angabe des voraussichtlichen Liefertermins mit. 

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss in den aktuellen Bestellformularen genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in EURO incl. Versandkosten zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Die Forderung des Verkäufers wird mit Zugang der Rechnung fällig. Abzüge (Skonti) werden nicht gewährt.

(3) Der Käufer kommt 30 Tage nach Lieferung der Ware und Fälligkeit der Forderung in Verzug.

(4) Als bezahlt gilt eine Forderung, sobald der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

 

§ 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder beruhen auf der Geltendmachung von Mängelrechten oder Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. 

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferung und Versand

(1) Im Falle von Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von dem Verkäufer zu vertreten sind, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.

(2) Die Lieferung kann sich ggf. um die Zeit verlängern, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Waren auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Änderungen der Lieferanschrift sind dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(4) Der Verkäufer kann die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma nach seinem Ermessen bestimmen.

(5) Bei allen Waren erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, d.h. bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante.

(6) Sofern das beauftragte Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurücksendet, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer eventuelle Kosten der Rücksendung. Dies gilt nicht, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung des Versands bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. 

 

§ 8 Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

Sofern dem Verkäufer eine Zahlungseinstellung, eine Insolvenzeröffnung, Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. 

 

§ 9 Verweigerung der Annahme

(1) Bei Annahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, für die Dauer des Annahmeverzugs, die Liefergegenstände auf die Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer für alle entstehenden Lagerkosten aufzukommen; ohne weitere Nachweise schuldet er dem Verkäufer pro Tag einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 10,00 Euro täglich. Diese pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden tatsächlich nicht entstanden sind.

(2) Der Verkäufer ist im Falle des Annahmeverzuges zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

(3) Sofern der Käufer die verkaufte Ware nicht abnimmt, ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines höheren Schadens behält sich der Verkäufer das Recht vor, diesen geltend zu machen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält das Eigentum an allen gelieferten Waren, bis der geschuldete Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. 

 

§ 11 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5) Soweit die Haftung nach Absatz 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

§ 12 Gewährleistung

(1) Insoweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, richten sich die Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(2) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für normale Abnutzung.

(3) Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die auf Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

(4) Erfolgt Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung, ist der Käufer dazu verpflichtet, die als mangelhaft gerügte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.

(5) Der Verkäufer übernimmt für die angegebene Beschaffenheit der Waren keine Garantie i.S.d. § 443 BGB. Mögliche von Seiten der Hersteller gewährte Garantien bleiben davon unberührt und bestimmen sich ggf. ausschließlich nach der dem Käufer mit der Ware übergebenen Garantieerklärung. 

(6) Handelt der Käufer als Kaufmann i.S.d. HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Die Rügefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, sind seine gesetzlichen Mängelansprüche ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt.
Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

(7) Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften als vom Käufer akzeptiert, sofern dies ihm und dem Verkäufer zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.).

(8) Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

(9) Sofern eine Weiterleitung der reklamierten Ware an den Vorlieferanten oder Hersteller erfolgt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere seine Kontaktdaten, an den Vorlieferanten/Hersteller im Rahmen einer Reklamationsabwicklung weitergegeben werden können.

 

§ 13 Sonstige Regelungen

(1) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. 

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Gießen, der Geschäftssitz des Verkäufers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt in diesem Fall eine Bestimmung als vereinbart, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.